Bis zum 31.01.2024 können noch Anträge auf Projektförderung gestellt werden. Im Folgenden werden zum einen die Mittel der Dezentralen Kulturarbeit und zum anderen die Projektfonds kulturelle Bildung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg vorgestellt.

Projektförderung aus Mitteln der Dezentralen Kulturarbeit

Antragsberechtigt für die Fördermittel sind Kulturschaffende, die neue Kunst- und Kulturprojekte (keine bereits fertigen Veranstaltungen) planen und erstmalig im Bezirk Tempelhof-Schöneberg präsentieren wollen. 

Es werden ausschließlich Projekte beraten, deren erstmalige Präsentation in der Zeit vom 1.5.2024 bis 31.12.2024 erfolgen soll – ein Projekt darf jedoch nicht vor der schriftlichen Förderzusage begonnen werden. Die beantragten Projekte müssen ein einzelnes, zeitlich und kostenmäßig abgegrenztes künstlerisches Vorhaben darstellen. 

Die Höchstförderung beträgt 4.700 EUR. Ihre beantragte Summe sollte diesen Betrag nicht überschreiten. 

Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endet am 31.1.2024. 

Weitere Informationen zur Förderung und dem Stellen des Antrags:

Kontakt:
Dr. Peter Rümenapp
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin,
Zimmer 1043
Tel. 030 90277 4347
E-Mail peter.ruemenapp@ba-ts.berlin.de

Berliner Projektfonds kulturelle Bildung im Bezirk Tempelhof-Schöneberg

Durch die Projektfonds kultureller Bildung sollen kleinere und kurzfristige Kooperationsprojekte in Kitas, Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit im Verbund (bezirklichen) Kultureinrichtungen, Künstler*innen und Akteuren der Kulturwirtschaft unterstützt werden. Die Projekte können mit bis zu 5.000 EUR. gefördert werden. Hierfür werden den zwölf Berliner Bezirken für das Haushaltsjahr 2024 je 45.000 EUR. zur Verfügung gestellt. Die Fondsmittel ergänzen die in den Bezirken bereits vorhandenen Mittel für Projekte der kulturellen Bildung.

Die Vergabe der Projektfonds bestimmt eine unabhängige Fachjury, die in Tempelhof-Schöneberg berufen wurde. Gefördert werden innovative Ansätze, die für die kulturelle Bildung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Bezirk bedeutsam sind. Berücksichtigt werden Konzepte für alle künstlerischen Sparten sowie spartenübergreifende, interdisziplinäre und themenorientierte Vorhaben.

Die Antragsfrist für das Jahr 2024 endet am 31.1.2024. 

Weitere Informationen zur Förderung und dem Stellen des Antrags:

Kontakt:
Dr. Peter Rümenapp
Rathaus Schöneberg
John-F.-Kennedy-Platz, 10820 Berlin,
Zimmer 1043
Tel. 030 90277 4347
E-Mail peter.ruemenapp@ba-ts.berlin.de

Weitere Fördermittel finden Sie unter: https://padlet.com/Stadtteilkoordination/f-rderm-glichkeiten-in-sch-neberg-nord-g307jeht4n2v6emn

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