Wie in den letzten Jahren auch, wird es erneut eine Böllerverbotszone in Teilbereichen von Schöneberg Nord geben. Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern ist verboten am:
Freitag, den 31.12.2021 von 18:00 Uhr bis Samstag, den 01.01.2022 um 6:00 Uhr.
Im genannten Zeitraum gilt ein Verbot für das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern im hier dargelegten Bereich.
Das Verbot gilt für Gegenstände der Kategorien F2, F3 und F4 gemäß §3a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprenG). Es umfasst auch das Werfen von außen in den Bereich hinein sowie den Verkauf entsprechender Gegenstände.
Dazu gehören u.a.: Raketen und Batterien, Römische Lichter, Bengalfackeln/-feuer, Chinaböller, Fontänen, Feuertöpfe, Sonnen- und Feuerräder, Bodenfeuerwirbel, Pyrodrifter.
Erlaubt sind Gegenstände der Kategorie F1, beispielsweise: Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerbsen.
Die jeweilige Kategorie können Sie anhand der Kennzeichnung auf den Feuerwerkskörpern prüfen.
Weitere Informationen können Sie den beigefügten Dokumenten entnehmen!
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