Auch in diesem Jahr gibt es zu Silvester in Schöneberg Nord wieder eine Böllerverbotszone.
Das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern in Teilen Schönebergs ist verboten am: Samstag, 31.12.2022, 18 Uhr bis Sonntag, 01.01.2023, 6 Uhr.
Im genannten Zeitraum gilt ein Verbot für das Mitführen und Verwenden von Feuerwerkskörpern innerhalb des auf der Übersichtskarte gezeigten Bereichs.


Das Verbot gilt für Gegenstände der Kategorien F2, F2 und F4 gem. § 3a des Gesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG). Es umfasst auch das Werfen von außen in den Bereich hinein sowie den Verkauf entsprechender Gegenstände.
Dazu gehören unter anderen: Raketen und Batterien, Römische Lichter, Bengalfackeln, Chinaböller, Fontänen, Feuertöpfe etc.
Erlaubt sind Gegenstände der Kategorie F1 wie z.B.: Wunderkerzen, Tischfeuerwerk, Knallerben.

Kontakt:
Polizei Berlin
Polizeidirektion 4 (Süd)
Abschnitt 41
Gothaer Straße 19, 10823 Berlin
Tel: 030-4664 441701

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