Bezirk sichert Finanzierung für autonomes Berliner Jugendzentrum zu
(Artikel von Sigrid Kneist, Tagesspiegel am 10.09.2021)
Der Jugendstadtrat von Tempelhof-Schöneberg, Oliver Schworck (SPD), und Vertreter des autonomen Jugendzentrums Potse haben am Freitag eine Finanzierungsvereinbarung unterschrieben, um die ehemalige Zollgarage auf dem Flughafen Tempelhof mieten zu können. “Damit hat der Bezirk alles getan, was er tun konnte, um der Potse in der Zollgarage ein neues Dach über dem Kopf zu verschaffen”, teilte Schworck mit.
Der Mietvertrag sei im Wesentlichen ausverhandelt. Deshalb gehe er fest davon aus, “dass die Potse und die von Senator Scheel beauftragte Tempelhof Projekt GmbH den Mietvertrag noch kommende Woche unterzeichnen, so dass aus dem Auszug der Potse aus ihren alten Räumen ein Umzug wird”. Aus Schworcks Sicht muss die Potse allerdings noch eine Bedingung erfüllen und bis zum 20. September die von ihr besetzten Räume in der Potsdamer Straße aufgeben.
Das scheint aber sicher zu sein. Die Potse schrieb am Freitag in einer Pressemitteilung, dass sie in der kommenden Woche den Mietvertrag unterzeichnen werde: “Ab dann steht dem Umzug des selbstverwalteten Jugendzentrums nichts mehr im Weg.” Die Zollgarage sei zwar immer noch kein adäquates Ersatzobjekt, “aber eine Möglichkeit selbstverwaltete Jugendarbeit am Leben zu erhalten und weiter für langfristig nutzbare Räume zu kämpfen“, schrieb einer der Aktivisten.
Der Konflikt um die Zukunft des autonomen Jugendzentrums schwelte seit Jahren. Im Dezember 2018 lief der Mietvertrag für die jahrzehntelang genutzten Räume in der Potsdamer Straße aus. Das Potse-Kollektiv weigerte sich aber, diese zu verlassen und besetzte die Räume. Die Suche des Bezirks nach einem neuen Standort verlief lange ergebnislos, da die Potse angebotene Räume als ungeeignet ablehnte.
Denn auch bei der Zollgarage taten sich Probleme auf. Vor allem musste die Frage geklärt werden, wie weit das Gebäude für Lärmschutzmaßnahmen umgebaut werden muss. Es dauerte, bis ein entsprechendes Gutachten beauftragt werden konnte.
Der Bezirk hatte ein knappes halbes Jahr nach Beginn der Besetzung auf Herausgabe der Räume geklagt. Vor dem Landgericht Berlin war er damit erfolgreich. Seit Sommer des vergangenen Jahres lag ein vollstreckungsfähiges Urteil vor.
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