Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stellt den Bezirken seit 2001 Sachmittel für die Unterstützung gesellschaftlicher Initiativen engagierter Bürger*innen zur Verfügung, die ihr Engagement mit der Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. für Renovierungen von Schulen und Kindertagesstätten, zur Grünanlagenpflege u.ä.) verbinden. Die Mittel sind für Sachausgaben bestimmt, die für ehrenamtliche Aktivitäten zur Aufwertung und Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur erforderlich sind. Es werden Einzelmaßnahmen (seit 2001) und Pilotprojekte (seit 2009) gefördert.

Bei den Einzelmaßnahmen sind Bewohner*innen sowie gesellschaftliche Initiativen antragsberechtigt, die nicht gewinnorientiert arbeiten und die Vorhaben außerhalb der im Programm Sozialer Zusammenhalt festgesetzten Gebiete durchführen wollen. Die Antragsteller beteiligen sich an den Vorhaben durch die ehrenamtlich erbrachten Leistungen.

Antragsberechtigt sind Bewohner*innen sowie gesellschaftliche Initiativen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Antragstellenden ihre selbst organisierten Aktivitäten zur Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur beschreiben, für deren Erfolg neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Ersatz von Sachkosten von Bedeutung ist. Die formale Antragstellung ist in den Bezirken unterschiedlich geregelt.

Gefördert werden z.B. Farben für Renovierungen, Pflanzungen oder Maßnahmen für eine saubere Stadt bezogen auf folgende Einrichtungen und Anlagen: Schulen einschließlich Horte, Kindertagesstätten, Freizeiteinrichtungen für Senior*innen, Sonstige soziale Einrichtungen, Sportanlagen, Grünanlagen und Öffentliche oder öffentlich zugängliche Straßen und Plätze.

Die Förderung beträgt höchstens 3.500 € je Einzelmaßnahme. Förderfähig sind nur tatsächlich getätigte Ausgaben (Geldzahlungen) für Sachmittel und damit in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausstattungsergänzungen. Auslagenerstattungen sind möglich. Bürger*innen können sich für die Umsetzung von Einzelmaßnahmen bei ihrem Bezirk informieren, ob diese gefördert werden können.

Weitere Informationen: https://www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/quartiersentwicklung/programme/freiwilliges-engagement-in-nachbarschaften-fein/

Kontakt:

Büro des Bezirksbürgermeisters
Frau Uschmann
Rathaus Schöneberg,
Zimmer 4051 (nach Absprache)

Adresse: John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin

Telefon:  (030) 90277-2434